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Das Wort „Handgeld“ besitzt im deutschen Sprachgebrauch unterschiedliche Bedeutungen. So steht es zum Einen für die Privatkasse eines Landesherrn, die ursprünglich aus der Hof-Schatulle hervorgegangen ist.
Gebräuchlich ist die Bezeichnung heute für einen Bargeldbetrag, der leitenden Mitarbeitern von Organisationen bzw. Unternehmen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird, um davon kleinere Ausgaben tätigen zu können, für die kein Nachweis in Form eines Beleges erforderlich ist.
Der Begriff fällt zudem auch im Zusammenhang mit unmittelbaren und mittelbaren Bestechungen auf.
Mitunter werden außerdem von regionalen Wirtschaftsverantwortlichen Handgelder an im Gebiet ansässige Unternehmen gezahlt, um deren Wegzug zu verhindern. Diese Praxis ist nicht unumstritten, denn andere Unternehmer, die kein Handgeld erhalten, fühlen sich dadurch übervorteilt. Dieses Prinzip des Handgeld-Zahlens widerspricht dem Grundsatz, alle ansässigen Unternehmen gleich zu behandeln.
Bei Immobilienkäufen entspricht das Handgeld der Vorauszahlung an den Verkäufer zum Zweck, den notariell beurkundeten Preis des Gebäudes niedriger zu erhalten und auf diese Weise die Grunderwerbssteuer zu reduzieren.
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