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Hands-on-Prinzip
 
Das so gennannte Hands-on-Prinzip kommt dann zum Tragen, wenn ein Unternehmen ein Darlehen von einem Investor, beispielsweise einer Bank oder einer Kapitalanlagegesellschaft, aufnimmt und dieser Investor an das Darlehen die Bedingung knüpft, wichtige Entscheidungen der Geschäftsleitung in Zukunft unmittelbar mitbestimmen zu können.
Investoren greifen beim Hands-on-Management also direkt in Unternehmensentscheidungen ein und beschränken sich nicht ausschließlich auf die Rolle des Kapitalgebers.

Nicht alle Darlehensgeber verstehen das Hands-on-Prinzip als Mittel zur Kontrolle, sondern sehen sich insbesondere als aktive Mitunternehmer, die bei von ihnen finanzierten Firmen auch manchmal Verantwortung für einzelne Projekte übernehmen. Das Management des betreffenden Unternehmens wird vom Investor betreut und unterstützt.

Beteiligungsmanager vefügen häufig über jahrelange Erfahrung in der Wirtschaft. Sie können daher ihr Know-how und ihre Kontakte Nutzen bringend im Rahmen des Hands-on-Managements in das Portfoliounternehmen einbringen. In welchem Umfang Mitsprachemöglichkeiten von Kapitalgebern genutzt werden, kann dementsprechend variieren und beispielsweise nur eine passive Betreuung umfassen. Auch die Kriterien, nach denen Finanzinvestoren Investitionsobjekte bzw. –Unternehmen auswählen, sind verschieden. Meist werden solche Zielunternehmen gewählt, die in das Portfolio der Kapitalanlagegesellschaft passen.
 
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Stichworte:
Hands-on-Prinzip, Hands-on-Management, Geschäftsleitung, Darlehen, Mitbestimmung, mitbestimmen
 
 
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