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Hausgeld
 
Das Hausgeld ist eine in der Regel monatlich erhobene Abgabe, die Wohnungseigentümer an den Verwalter einer Anlage bezahlen müssen. Es wird auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans erhoben, der für jedes Kalenderjahr aufgestellt werden muss.
Diese Aufgabe obliegt dem Verwalter, der Plan muss von der Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschlossen werden. Aus der Höhe der erwarteten Einnahmen und der geplanten Ausgaben ergibt sich die Höhe des Hausgeldes, das von jedem Eigentümer direkt an den Verwalter zu leisten ist. Über die Verwendung der Mittel muss der Verwalter am Jahresende Rechenschaft ablegen und auch während eines Jahres können die Eigentümer jederzeit Einsicht in Buchungen und Belege verlangen.

Mit dem Hausgeld, dessen rechtliche Ausgestaltung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist, sollen die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums auf alle Mitbesitzer umgelegt werden. Es werden vor Allem Kosten der Instandhaltung und Verwaltung gemeinschaftlicher Anlagen berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise …

… der Hausflur,
… der Garten oder
… der Parkplatz.

Die einzelnen Kostenarten, aus denen sich die Summe des Hausgeldes zusammensetzt, müssen vom Verwalter im Wirtschaftsplan detailliert aufgeschlüsselt werden. Für mehr Übersichtlichkeit sorgen Einzelwirtschaftspläne, die jeweils separat für einzelne Wohnungen aufgestellt werden.

Das Hausgeld muss zumeist monatlich als Vorschuss auf die erwarteten Kosten an den Verwalter gezahlt werden. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten, müssen Abgaben in derselben Höhe wie Eigennutzer leisten. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung nicht vermietet ist. Fehlende Mieteinnahmen entbinden den Eigentümer also nicht von der Pflicht zur Zahlung des Hausgelds, was etwa bei der Kalkulation einer Bankfinanzierung für vermietete Eigentumswohnungen stets berücksichtigt werden sollte.
 
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Stichworte:
Hausgeld, Eigentümer, Abgabe, Wohnungseigentumsgesetz, WEG, Wohnungseigentümer, Wohnung
 
 
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