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Haushaltsausschuss
 
Der Haushaltsausschuss ist ein Gremium im Bundestag sowie in den Landtagen, in dem die Hauhaltsgesetze des Bundes bzw. der Länder beraten, evaluiert und schließlich beschlossen werden.
Im Bundestag ist der Haushaltsausschuss der größte Parlamentsausschuss. Das Amt des Vorsitzenden hat traditionell ein Mitglied der größten Oppositionspartei inne.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, die einzelnen Etatpläne der verschiedenen Ministerien zu beraten und auf ihre Plausibilität und Machbarkeit hin zu überprüfen. Am Ende der Diskussionen gibt der Ausschuss für jeden einzelnen Haushaltsplan eine Beschlussempfehlung ab, die dem Bundestag zugeleitet wird – vor diesem Schritt fließt kein Geld. Der Haushaltsausschuss kann also beispielsweise einem Haushalt als Ganzes zustimmen oder ihn ablehnen. Er kann aber auch nur die Etatansätze einzelner Ministerien verwerfen.

Das Gremium ist nicht nur für die Aufstellung des Haushaltes zuständig, sondern verantwortet nach der Verabschiedung des Zahlenwerks auch die Kontrolle über dessen Einhaltung. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „Überwachung des ordnungsgemäßen Haushaltsvollzugs“. Darüber hinaus haben auch unabhängige Gremien und Institutionen ein wachendes Auge über die Ausgabefreudigkeit der Bundesregierung – so beispielsweise der Bund der Steuerzahler, der Jahr für Jahr in seinem mittlerweile berüchtigten Report Steuerverschwendungen in Millionenhöhe aufdeckt.

Weitere Aufgabenbereiche des Haushaltsausschusses sind:

- Befassung mit …
… Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen
… der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken durch den Bund
… den Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr

- Bestimmung der Mittelverwendung durch Eingabe einer Sperre (= Genehmigung durch Ausschuss nötig)
 
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Stichworte:
Haushaltsausschuss, Haushalt, Ausschuss, Bundestag, Landtag, Gremium, Etat, Etatpläne, Plan, Haushaltsplan
 
 
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