Kommt es zu einem Haushaltsdefizit, so ist von den finanzpolitisch Verantwortlichen Haushaltsdisziplin gefordert, um wieder einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. Dies kann einerseits durch die Erhöhung der Einnahmen und andererseits durch Sparanstrengungen zur Verringerung der Ausgaben geschehen. Möglich ist zudem eine Kombination aus beiden Maßnahmen.
Da sowohl der Bund als auch die meisten Bundesländer und viele Städte seit Jahren oder sogar seit Jahrzehnten permanent Haushaltsdefizite aufweisen, erreicht die Staatsverschuldung jährlich neue Höchstmarken. Denn jedes Jahr muss das Defizit, das als negativer
Saldo unter einem Haushalt steht, über
Kredite ausgeglichen werden. Die benötigte Kreditsumme stellt die Neuverschuldung des betreffenden Jahres dar.
Da die
Defizitquote vieler öffentlicher Haushalte sehr hoch ist, existiert inzwischen ein umfangreiches Regelwerk, das für mehr Haushaltsdisziplin sorgen soll. So sind beispielsweise Städte mit einem strukturellen Defizit verpflichtet, den Aufsichtsbehörden ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Darin muss neben kurzfristigen Maßnahmen als unmittelbare Reaktion auf das Defizit auch erläutert werden, wie der Haushalt mittel- und langfristig wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann. Im Rahmen der Haushaltsdisziplin ist es dazu in der Regel erforderlich, so genannte freiwillige Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen. Das kann auf kommunaler Ebene unter Anderem die Schließung von Musikschulen, Büchereien oder Bädern zur Folge haben.