Die Behörde wacht unter Anderem darüber,
dass dem Fremdkapital, das die Hedge-Fonds für ihre Geschäfte nutzen, in ausreichendem Umfang eigene Mittel gegenüber stehen. So soll der Gefahr einer wirtschaftlichen Schieflage vorgebeugt werden, da die Risiken mit einem höheren Fremdfinanzierungsanteil steigen.
Eine Hedge-Fonds-Aufsicht, wie sie heute in der Bundesrepublik praktiziert wird, wurde erst seit dem Jahre 2004 nötig, denn vorher durften die risikoreichen Fonds in Deutschland gar nicht öffentlich angeboten werden. Das hat sich mit Inkrafttreten des
Investmentmodernisierungsgesetzes (InvG) geändert. Als so genannte Sondervermögen mit besonderen Risiken dürfen Hedge-Fonds seither auch Privatanlegern angeboten werden. In den Verkaufsunterlagen muss sich jedoch zwingend ein Hinweis darauf finden, dass bei einer Investition in die Fonds im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Dazu gibt es einen standardisierten Satz, der den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen ähnelt.
Die Hedge-Fonds-Aufsicht wacht nicht nur über den aktiven Handel, sondern auch über die Veröffentlichungen der Fondsanbieter. Insbesondere wird also überprüft, ob die Information der Anleger in den Prospekten vollständig ist und ob die vorgeschriebenen Warnhinweise gegeben werden.
Eine Hedge-Fonds-Aufsicht existiert auch außerhalb Deutschlands. Sie ist jeweils Sache der Länder, in denen die
Fonds ihren Sitz haben und in denen sie zum Handel zugelassen sind. Eine internationale Kontrolle findet hingegen nicht statt.