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Heilkostenversicherung
 
Die Heilkostenversicherung umfasst den gesamten Katalog der Kosten, die bei der Diagnose und der Therapie außerhalb und innerhalb einer medizinischen Einrichtung auftreten.
Bei der Krankenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die angefallenen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen einschließlich medizinischer Betreuung und Behandlung bei Schwangerschaft und Entbindung im vereinbarten Umfang zu ersetzen.

Die privaten Krankenversicherer dagegen bieten in der heutigen Zeit den Versicherungsschutz meist nicht mehr in einem Paket an, sondern stellen ihn mit Hilfe eines Baukastensystems nach den individuellen Wünschen zusammen. Dies geschieht in der Weise, dass zusammengehörende Gruppen von Leistungsarten in Tarife zusammengeführt werden. Am gebräuchlichsten sind die folgenden Gruppen:

• ambulante Behandlung
• stationäre Behandlung
• tagesklinische Behandlung
• Zahnbehandlung


Als Zahnbehandlung wird auch der Zahnersatz einschließlich Zahnröntgen sowie Zahnextraktionen angesehen. Von einigen Versicherungsunternehmen werden auch die Kosten für konservierende Zahnbehandlungen abgedeckt. Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist die Analyse des Gebisses sowie die Zahnimplantationen. Diese Tarife sind oft in sich weiter aufgeteilt.

Für die Heilkostenversicherung bzw. Krankheitskosten-Vollversicherungen kommen heute in erster Linie folgende Personengruppen in Frage:

-> Bestimmte Personen von freiberuflichen Tätigen oder Selbstständige sowie
-> andere Personen, die der Krankenversicherungspflicht nicht unterworfen sind oder sich nicht zufrieden gestellt sehen.
 
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Stichworte:
Heilkostenversicherung, Krankenversicherung, PKV, Versicherung, Krankenhaus
 
 
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