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Hereinnahme von Termineinlagen
 
Die Hereinnahme von Termineinlagen ist eine Variante geldpolitischer Feinsteuerungsoperationen im Rahmen der Offenmarktpolitik des Eurosystems und wird von den Zentralbanken der Länder (Deutschland = Deutsche Bundesbank) bzw. der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführt.
Bei diesem Instrument nehmen die jeweiligen Zentralbanken von den Geschäftsbanken Termineinlagen herein. Dadurch fließt an die Zentralbank Geld zurück und Bankenliquidität wird abgeschöpft (absorbiert).

Die Termineinlagen unterliegen hinsichtlich der Zinsberechnung der Eurozinsmethode (act/360). Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit der Einlage, wobei die Laufzeiten variieren können, d.h. es gibt keine standardisierten Laufzeiten.

Abgewickelt wird die Hereinnahme von Termineinlagen über das Schnelltenderverfahren, d.h. innerhalb weniger Stunden durch Abgabe von geboten seitens der Geschäftsbanken und Zuteilungen seitens der Zentralbanken.

Mit der Hereinnahme von Termineinlagen kann die Europäische Zentralbank dem Kapitalmarkt vorübergehend Liquidität entziehen und auf diese Weise in turbulenten Zeiten zu einer Beruhigung des Marktes beitragen. Dies erfolgt nicht regelmäßig oder zu im Voraus festgelegten Terminen, sondern anlassbezogen sehr kurzfristig. Der Anreiz für die Banken, das Angebot der EZB anzunehmen, besteht in einer vergleichsweise hohen Verzinsung.
 
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Stichworte:
Hereinnahme von Termineinlagen, Feinsteuerungsoperationen, Offenmarktpolitik, EZB, Zentralbank, Schnelltender
 
 
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