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Herkunftsstaat
 
Der Herkunftsstaat bezeichnet im Finanzwesen das Land, in dem eine Bank ihren Sitz hat. Die entsprechende Definition ergibt sich in Deutschland aus dem Kreditwesengesetz (KWG).
Hier wird er wie folgt beschrieben:

„Herkunftsstaat ist der Staat, in dem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist.“

Bei dem Sitz, der gegenüber den Aufsichtsbehörden benannt wird, darf es sich nicht um eine Repräsentanz handeln. Vielmehr muss sich im angegebenen Herkunftsstaat die tatsächliche Zentrale der Bank befinden.

Neben Kreditinstituten gilt die Regelung auch für zahlreiche andere Unternehmen, die genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen erbringen. Eine Zulassung als Bank oder Finanzdienstleister im Herkunftsstaat bringt dabei keine automatische Erlaubnis auf dem europäischen bzw. deutschen Markt mit. Bevor ein Unternehmen in Deutschland tätig werden darf, muss es zahlreiche Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und weitere Vorschriften beachten. Neben korrekten Angaben über den Herkunftsstaat sind Nachweise über ausreichende Eigenmittel, Informationen zu Haftungsrisiken und Vieles mehr erforderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft die Einhaltung der Bestimmungen.
 
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Stichworte:
Herkunftsstaat, Herkunft, Staat, Land, KWG, Bank, Sitz, Hauptsitz, Verwaltung
 
 
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