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Heuer
 
Unter Heuer versteht man in der Schifffahrt den Lohn eines Seemanns. Die Höhe der Bezahlung wird im Heuervertrag festgeschrieben, den der Matrose mit der Reederei abschließt.
Während früher mündliche Vereinbarungen zwischen dem Kapitän als Stellvertreter des Reeders und dem Seemann üblich waren, gilt heute auch im Bereich der Schifffahrt der schriftliche Vertrag als die übliche Form.

Das frühere Anheuern auf Zuruf bildet bis heute die Grundlage der Redensart von Heuern und Feuern. Sie knüpft daran an, dass Heuerverträge, die nur mündlich abgeschlossen wurden, naturgemäß sehr leicht zu kündigen waren.

Noch immer erhalten viele Seeleute ihre Heuer in Form von Bargeld. Deshalb ist es für sie von großer Bedeutung, in welcher Währung sie bezahlt werden. Das gilt insbesondere für solche Matrosen, die aus Ländern mit zwangsweiser Devisenbewirtschaftung stammen. Sie haben unter Umständen darunter zu leiden, dass der Umtausch der Heuer in eine andere Währung nur mit großen Einbußen möglich ist.

Unmittelbar aus der Bezeichnung für den Lohn auf See leitete sich die Berufsbezeichnung des Heuermaats ab. In Norddeutschland waren bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts Angehörige dieser Berufsgruppe mit offiziellem Auftrag in den Hafenkneipen unterwegs. Sie sollten dort arbeitslose Matrosen finden, die dann auf den Schiffen der Reedereien anheuern konnten.
 
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Stichworte:
Heuer, Schiff, Schifffahrt, Lohn, Seemann, Matrose
 
 
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