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Hilfsdienste, bankbezogene
 
Bankbezogene Hilfsdienste werden von Dienstleistern erbracht, die dafür, anders als die Geldinstitute selbst, keine Banklizenz benötigen. Allerdings müssen auch die Anbieter bankbezogener Hilfsdienste besondere Vorschriften beachten, denn häufig haben auch sie mit sensiblen Daten von Bankkunden zu tun.
Zu den Aufgaben, die Kreditinstitute an Dritte auslagern, gehören beispielsweise der Aufbau und Betrieb von Rechenzentren. Werden Zahlungen über die zentralen Rechner abgewickelt, Konten verwaltet und sensible Daten gespeichert, müssen die Dienstleiter besondere Vorgaben erfüllen. Sie finden sich in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) und die Kontrolle obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bankbezogene Hilfsdienste können auch von Call-Centern erbracht werden, die im Auftrag einer Bank oder eines Finanzdienstleisters Kunden betreuen. Dazu ist es in der Regel erforderlich, dass die Mitarbeiter im Call-Center in gewissem Umfang Zugriff auf die persönlichen Daten der Bankkunden erhalten. Für die Mitarbeiter gelten deshalb ähnliche Regeln wie für Bankangestellte.

Das Ziel besteht darin, das Bankgeheimnis zu wahren und die Kunden vor dem Missbrauch ihrer Kontodaten zu schützen. Weniger streng sind die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes, wenn es um bankbezogene Hilfsdienste ohne Zugriff auf Kundendaten geht. Dazu zählen beispielsweise der Bau und Erwerb sowie die Verwaltung von Immobilien, in denen eine Bank ihre Zentrale oder eine ihrer Niederlassungen unterhält.
 
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Stichworte:
bankbezogene Hilfsdienste, Service, Bank, Kreditinstitut, Aufsicht, Bankgeheimnis, Call-Center, BaFin, KWG
 
 
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