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Hochzeitstischgeld
 
Wer in früheren Jahrhunderten auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands seine Hochzeit feiern wollte, der musste ein Hochzeitstischgeld an den jeweiligen Landesherrn zahlen.
In den einzelnen Teilstaaten wurde das Hochzeitstischgeld in unterschiedlicher Höhe erhoben. Es war jedoch stets in Form von Bargeld zu entrichten. Die Ausgestaltung der entsprechenden Bestimmungen blieb ebenfalls den einzelnen Herrschern überlassen. So konnte die Zahl der Besucher, die mit einer Pauschale abgegolten war, von Region zu Region schwanken. Zumeist wurde bei Überschreiten der Personenzahl für jeden weiteren Gast der Hochzeitsfeier eine separate Abgabe verlangt. Diese wurde entweder direkt bei den Gästen kassiert oder der Bräutigam musste der Pflicht zur Zahlung der Gebühren nachkommen. Er haftete auch für das Hochzeitstischgeld in kompletter Höhe. Ausschlaggebend waren dabei die offiziellen Berechnungen.

Zusätzlich zum in bar zu entrichtenden Hochzeitstischgeld existierte noch die Pflicht, auch einen Teil der Hochzeitsgeschenke abzugeben. Regelmäßig wurde ein Zehntel des Wertes fällig. Wo eine Aufteilung der Präsente nicht möglich war, musste wiederum ein Barausgleich in entsprechender Höhe geleistet werden. Empfänger dieser Zahlungen waren zumeist die Armenkassen am Ort der Hochzeit, die Bedürftige unterstützten.
 
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Stichworte:
Hochzeitstischgeld, Hochzeitsgeld, Hochzeit, Geld, Abgabe, Gebühr, Feier, Heirat
 
 
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