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Höchstbietungssatz
 
Die Europäische Zentralbank (EZB) versorgt die Banken in Europa stets mit ausreichend frischem Kapital, dem so genannten Zentralbankgeld. Der Höchstbietungssatz legt im Rahmen des Tenderverfahrens fest, welchen Zinssatz die Banken dafür höchstens bezahlen müssen.
Die Höhe der Zinsen für die so genannten Tender wird nicht von der EZB vorgegeben, sondern sie ist das Ergebnis von Bieterverfahren, die wie Auktionen ablaufen. Der Zinssatz regelt sich über Angebot und Nachfrage. Die Banken geben gegenüber der EZB an, welche Summen sie zu welchem Zinssatz aufnehmen wollen. Die Banken, die die höchsten Gebote abgeben, kommen dann bevorzugt zum Zuge.

Oftmals legt die EZB auch einen Mindestzinssatz fest. Niedrigere Gebote bleiben unberücksichtigt. Ebenso gibt es eine Grenze nach oben, den so genannten Höchstbietungssatz. Gebote von Banken, die oberhalb dieser Marke liegen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Der Höchstbietungssatz legt also gemeinsam mit dem Mindestsatz eine Art Korridor fest, innerhalb dessen Grenzen die Zinsen für die Refinanzierungsgeschäfte an Hand der Gebote bestimmt werden können.
 
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Stichworte:
Höchstbietungssatz, Tender, Tenderverfahren, Zinssatz
 
 
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