Das verfolgte Ziel der IBAN-Nummern ist, den (grenzüberschreitenden) Zahlungsverkehr zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Umgesetzt wird das Ganze durch den einheitlichen Standard vor Allem im Aufbau der Nummer. Dadurch ist es den Instituten möglich, einen automatisierten Datenaustausch zu gewährleisten.
Die Registrierung der IBAN und die Abwicklung der Zahlungen erfolgt dabei über das
S.W.I.F.T.-System (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).
Die Zusammensetzung einer IBAN sieht wie folgt aus:
- 2-stelliger Ländercode gemäß ISO (Buchstaben -> z.B. DE für Deutschland)
- 2-stellige Prüfziffer gemäß ISO (Ziffern)
- max. 30-stellige Kontoidentifikation (alphanumerisch -> Buchstaben und/oder Ziffern)
Demnach kann eine IBAN maximal 34 Stellen umfassen.
Beispiel Deutschland:
DEppBBBBBBBBKKKKKKKKKK
DE = Ländercode (so in IBAN integriert)
pp = 2-stellige Prüfziffer (variiert)
B = 8-stellige Bankleitzahl
K = 10-stellige Kontonummer
Da die IBAN-Standardisierungen allerdings noch nicht weltweit für alle Länder definiert sind (trotz globaler Strukturierung), können derzeit auch noch nicht alle Konten diese nutzen. Dahingegen ist die Nummer in der Europäischen Union (EU), d.h. bei
Überweisungen innerhalb dieser Grenzen, Pflicht.