Diese Finanzierung ist ein Hauptbestandteil für beispielsweise die Errichtung von Bauwerken. Hierbei wird unterschieden zwischen
-> dem Eigenkapital, welches bereits zur Verfügung steht (Eigenmittel wie Sparguthaben etc.) und
-> dem Fremdkapital (Darlehen).
Für den Anteil des Fremdkapitals können …
… Bank- oder Hypothekenbankdarlehen,
… Bausparverträge,
… Verwandtschafts- oder Gesellschaftskredite,
… Förderdarlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW) etc.
aufgenommen werden. Das aufgenommene Darlehen wird mit einem sogenannten Grundpfandrecht auf ein Beleihungsobjekt abgesichert, d.h. es wird eine Grundschuld (früher auch häufig Hypotheken) zu Gunsten des Darlehensgebers ins Grundbuch eingetragen.
Grundlage für eine ausreichende und effektive Immobilienfinanzierung ist die Ermittlung der Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem Finanzierungsbedarf.
So müssen beispielsweise berücksichtigt werden:
- Kaufpreis
- Grunderwerbsnebenkosten (z.B. Notarkosten, Grunderwerbssteuer, etc.)
- sämtliche Baukosten
- Honorare für Architekten und Ingenieure etc.
- Darlehenszinsen etc.
- Einrichtungsgegenstände
- Umzugskosten
etc.
Wichtig vor Allem in Bezug auf die Finanzierungs- und Darlehensart ist zu unterscheiden, ob es sich um eine …
… private oder eine
… gewerbliche
Immobilienfinanzierung handelt. Dies spielt beispielsweise bei den folgenden Kriterien eine große Rolle:
- Kapitalbedarf
- Darlehensgeber
- Konditionen
- Besicherung
etc.