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Immobiliensicherheit
 
Immobiliensicherheiten gelten als besonders wertbeständig und werden deshalb von Banken gerne als Absicherung gegen Kreditausfälle eingesetzt. Hierbei handelt es sich vorrangig um Grundpfandrecht an Grundstücken und Gebäuden.
Kommt der Schuldner mit der Zahlung seiner Raten in Verzug, hat das Kreditinstitut nach der Einhaltung gewisser Fristen die Möglichkeit, die Immobiliensicherheit zu verwerten, sie also zum Beispiel zwangsversteigern zu lassen.

Immobilien sind als Sicherheit für die Aufnahme eines Darlehens auch deshalb beliebt, weil sich ihr Wert relativ genau bestimmen lässt. Je geringer die Bonität eines Schuldners ist, desto mehr Sicherheiten muss er seinem Gläubiger bieten können. Im Zweifel wird eine Bank Kredite also höchstens bis zur Höhe des Immobilienwertes vergeben, in der Regel wird aber eine niedrigere Beleihungsgrenze von zum Beispiel 60 oder 70 Prozent vereinbart.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Immobiliensicherheiten:

1. Zum Einen können bereits im Eigentum des Schuldners befindliche Immobilien zur Absicherung eines neuen Darlehens eingesetzt werden.

2. Zum Anderen sind Immobilien auch dann eine Sicherheit, wenn sie mit dem besicherten Kredit erst erworben werden sollen. Sie gehen endgültig ins Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine Schulden abgetragen hat.
 
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Stichworte:
Immobiliensicherheit, Immobiliensicherheiten, Grundpfandrecht, Immobilie, Kredit, Sicherheit, Gebäude, Grundstück
 
 
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