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Imponderabilien
 
Imponderabilien sind unvorhergesehene Entwicklungen, die den Erfolg einer Investition maßgeblich beeinflussen können. Es handelt sich dabei um Unwägbarkeiten, mit denen bei der Planung und Durchführung der Investition nicht zu rechnen war.
Zu den Imponderabilien können beispielsweise veränderte Steuergesetze oder eine gravierende Änderung von rechtlichen Rahmenbedingungen zählen, aber auch Veränderungen des Verbraucherverhaltens und viele andere Ereignisse. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie ursprüngliche Fakten verändern, auf deren Basis zum Beispiel in einem Unternehmen die Entscheidung für oder gegen eine neue Produktionsstätte getroffen wurde.

Imponderabilien stellen also ein Risiko dar, das für Firmen und ihre Geschäftsleitungen auch dann nicht kalkulierbar ist, wenn über umfangreiche Analysen und Forschungen ein Maximum an Informationen beschafft wurde.

Imponderabilien liegen grundsätzlich außerhalb des Einflussbereiches einer Firma, insofern sind auch die Handlungsmöglichkeiten als Reaktion auf den Eintritt nicht vorhergesehener Ereignisse begrenzt. Das Unternehmen kann allenfalls geplante oder bereits begonnene Investitionen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen erneut auf den Prüfstand stellen und bereits laufende Investments gegebenenfalls auf Eis legen. Finanzplanungen und Renditeberechnungen müssen von Neuem erstellt werden. In den meisten Fällen führen Imponderabilien zu einer erheblichen Störung der betrieblichen Abläufe, und oftmals sind wirtschaftliche Einbußen die Folge.
 
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Stichworte:
Imponderabilien, Unwägbarkeiten
 
 
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