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Index der Tarifverdienste
 
Mit dem Index der Tarifverdienste lässt sich die Entwicklung der tarifvertraglich vereinbarten Monatsgehälter einschließlich der Lohnzusatzleistungen nachvollziehen. Der Index wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt und enthält Werte sowohl für die durchschnittlichen monatlichen Bezüge als auch zu Stundenlöhnen und zu Wochenarbeitszeiten.
Der Index der Tarifverdienste erfasst eine große Zahl von Branchen. Die Bandbreite reicht vom produzierenden Gewerbe über Handelsunternehmen, Banken und Versicherungen bis hin zum Gaststätten- und Hotelgewerbe. Welche Berufsgruppen im Einzelnen für den Index ausschlaggebend sind, das regelt das Verdienststatistikgesetz.

Die Statistikbehörde berechnet den Index der Tarifverdienste zu vier jährlichen Stichtagen und die Berichte werden im Januar, im April, im Juli und im Oktober vorgelegt. In den Index fließen jeweils rund 650 aktuelle Tarifverträge ein, die für jeweils mindestens 75 Prozent der abhängig Beschäftigten in einer Branche Gültigkeit haben müssen. Individuelle Zulagen, Zuschläge und Einmalzahlungen bleiben bei der Berechnung außen vor.

Der Index wird noch immer für Ost- und Westdeutschland getrennt fortgeschrieben, weil nach Meinung des Bundesamtes für Statistik das Lohnniveau in den alten und den neuen Bundesländern zu große Unterschiede aufweist als dass eine gemeinsame Betrachtung sinnvoll wäre.

Der Index der Tarifverdienste gilt als wichtiger Indikator für die Entwicklung der Entgelte insgesamt und er hat insbesondere für Wertsicherungsklauseln in Verträgen mit langen Laufzeiten Bedeutung.
 
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Stichworte:
Index der Tarifverdienste, Tarivlöhne, Tarifvertrag, Statistisches Bundesamt, Statistik
 
 
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