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Indexgeld
 
Als Indexgeld wird die Koppelung von Forderungen an einen Preisindex bezeichnet. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Sicherheit für den Gläubiger zu erhöhen.
Die Geldforderungen, die langfristig vertraglich vereinbart wurden, würden im Falle einer Geldentwertung zu Verlusten auf Seiten des Gläubigers führen. Um dieses Risiko nach Möglichkeit zu minimieren, kann die Forderung an den Preisindex gebunden werden. Ein steigender Index, also eine höhere Inflation, führt dann automatisch zu einer Anpassung der Forderung nach oben.

Beispiele für die Anwendung solcher Indexgeld-Regelungen sind Pachtverträge mit einer sehr langen Laufzeit, etwa im Bereich des Erbbaurechts. Dabei überlässt der Eigentümer eines Grundstücks dem Erbbauberechtigten das Land in der Regel für einen Zeitraum von 99 Jahren. Die Höhe der Erbpachtzahlungen, die monatlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden können, orientiert sich am Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Würde die Pacht als absolute Zahl festgeschrieben, würden die Zahlungen im Laufe der Zeit wegen der jährlichen Inflation einen immer geringeren tatsächlichen Wert haben. Das Indexgeld kann den Empfänger der Zahlungen vor solchen Einbußen schützen. Denn eine Geldentwertung in Folge der allgemeinen Preissteigerung hat dann automatisch eine Anpassung der Zahlungen nach oben zur Folge, so dass der theoretische Verlust ausgeglichen wird.
 
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Stichworte:
Indexgeld, Index, Indizes, Geld, Geldentwertung, Inflation, Forderungen
 
 
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