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Inflationsbond
 
Bei einem Inflationsbond (auch „Inflation Bond“, „Inflation-Linked Bond“, „indexgebundene Anleihe“ oder „Indexed Bond“ genannt) handelt es sich um eine verzinsliche Anleihe, deren Kupon bzw. Nominalwert an einen Verbraucherpreisindex gebunden ist. In der Europäischen Union (EU) wird der „Harmonisierte Verbraucherpreisindex“ (HVPI), d.h. der Preisindex der Lebenshaltung, zu Grunde gelegt.
Typischerweise wird der Zinssatz oder das Nominal in vorher festgelegten Abständen an den Inflationsindex angepasst. Folglich ist diese Anleihe mit einem variablen Zinssatz ausgestattet.

Im Unterschied zu normalen Anleihen bieten Inflationsbonds dem Anleger aber durch die Anpassung einen gewissen Schutz vor einer Inflation, denn mit der Begebung (Emission) indexgebundener Anleihen versucht der Staatsschuldner dem Anleger zu verdeutlichen, dass die Senkung der Staatsschulden nicht mit einer Inflation erfolgen soll.

Man unterscheidet bei diesem Anlagetyp je nach Art der Berechnung 2 Varianten:

1. Nennwertvariante

Der mittels des Inflationsindex‘ angepasste Nominal dient als Basis der Zinsberechnung. Obwohl der Zinssatz sich nicht ändert, steigt so mit der Zeit die absolute Zinszahlung.

2. Zinsvariante

Der Kapitalwert der Anleihe bleibt vom Inflationsindex unbeeinflusst, stattdessen wird der Basiszinssatz zu jedem Kupontermin angepasst. In Deutschland sind die Ausprägungen als Inflationsindexierte Bundesanleihe oder Inflationsindexierte Bundesobligation üblich.
 
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Stichworte:
Inflationsbonds, Anleihe, Inflation, indexgebundene Anleihe, Inflation-Linked-Bond, Linker
 
 
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