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Inflationssteuer
 
Der Begriff „Inflationssteuer“ (engl.: Tax by Inflation) dient als eine Art Beschreibung für den Umstand, dass Geldentwertung wie eine Steuer auf die Einkünfte der Bevölkerung wirkt.
Im Gegensatz zu „richtigen“ Steuern, die von der Regierung beschlossen werden und bei denen Höhe und Fälligkeit vorher bekannt sind, wirkt sich die Inflationssteuer aber im Geheimen, d.h. indirekt, aus.

Die Auswirkungen der Inflationssteuer treffen besonders die schwächeren Gruppen der Gesellschaft. Bezieher höherer Einkünfte sind eher in der Lage, ihr Geld in wertstabilere Anlagen wie Edelmetalle, Kunst oder Immobilien umzuwandeln oder ins Ausland zu transferieren. Die unteren Einkommensgruppen dagegen haben kaum einen Zugang zu den Finanzmärkten. Ihnen bleibt wenig Raum, um der Geldentwertung auszuweichen. Besonders Rentner, die von ihren Rentenansprüchen und dem während des Arbeitslebens Ersparten leben müssen, sind in auf die Inflation sehr anfällig.

Die Inflationssteuer kann auch als Mittel zur inflationären Defizitfinanzierung der öffentlichen Haushalte über die Zentralbanken betrachtet werden:

Inflation vermindert den realen Geldbestand in privater Hand und dadurch erhöht sich die Nachfrage nach Zentralbankgeld. Durch weitere Ausgabe von Staatsschuldtiteln erfolgt eine Ausdehnung der Geldmenge, was wiederum zu einem Kaufkrafttransfer von der privaten Hand auf den Staat führt.
 
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Stichworte:
Inflationssteuer, Inflation, Steuer
 
 
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