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| Inhaberkontrollverfahren |
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Das Inhaberkontrollverfahren (engl.: owner control investigation) ist eine Kontrollmaßnahme einer Aufsichtsbehörde. Solche Verfahren werden in der Regel im Rahmen eines Erwerbs (von Banken oder Bank-Anteilen) durchgeführt, um die Eigentumsverhältnisse bei Privatbanken zu klären.
Inhaberkontrollverfahren können z.B. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank oder dem Prüfungsverband Deutscher Banken (PdB) durchgeführt werden.
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Stichworte:
Inhaberkontrollverfahren, Kontrolle, Inhaber, Aufsichtsbehörde |
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