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Inkassofälligkeit
 
Mit dem Begriff „Inkassofälligkeit“ meint man den zeitlichen Ablauf einer fälligen Forderung seitens des Gläubigers, d.h. auch nach Zusendung von Mahnungen wird eine Forderung durch einen Schuldner nicht beglichen.
Der Begriff „Inkasso“ bedeutet grundsätzlich soviel wie „Einzug von Forderungen“ wie Lastschriften, Schecks, Wertpapiere etc. Führt der Einzug seitens des Gläubigers nicht zum Erfolg, so wird sie fällig gestellt und man beauftragt ein Inkassounternehmen, alles Ausstehende einzutreiben.
 
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Stichworte:
Inkassofälligkeit, Inkasso, Fälligkeit
 
 
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