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Inkassogeschäft
 
Beim Inkassogeschäft handelt es sich um die Dienstleistung eines Unternehmens, ausstehende Forderungen außergerichtlich und in der Regel gegen ein entsprechendes Entgelt einzuziehen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Rechtsberatungsgesetz(RBerG).
Das Inkassogeschäft wird sowohl von Banken als auch von selbständigen Inkassounternehmen betrieben (häufig auch „Inkassobüro“ oder „Inkassoservice“ genannt). In Deutschland brauchen gewerbliche Inkassounternehmen allerdings eine Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Inkassogeschäften:

1. Auftrag an das Inkassounternehmen
-> Unternehmen handelt folglich auf Grund einer Vollmacht
-> Auftraggeber bleibt Gläubiger der Forderungen
-> Risiko des Misserfolges liegt allein bei Gläubiger

2. Verkauf der Forderungen an das Inkassounternehmen (Abtretungserklärung)
-> Unternehmen wird neuer Gläubiger der Forderungen
-> Risiko des Misserfolges liegt beim Inkassounternehmen
 
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Stichworte:
Inkassogeschäft, Inkasso, Inkassounternehmen, Dienstleistung, Forderung, Einzug
 
 
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