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Instiution
 
Das Wort „Institution“ kommt vom lateinischen Begriff „institutio“, was soviel bedeutet wie „Einrichtung“, „Erziehung“ oder „Anleitung“. Im deutschen Sprachgebrauch haben sich je nach Zusammenhang verschiedene Bedeutungen entwickelt.
Allgemein ist eine Institution eine öffentliche (meist staatliche oder kirchliche) Einrichtung oder Anstalt mit einem bestimmten vorgegebenen Ziel oder Aufgabengebiet. Der Unterschied zum Institut ist die besondere normative Bedeutung einer Institution. Hierunter zählen unter Anderem

- Behörden
- Genossenschaften
- Stiftungen

Im rechtlichen Sinne versteht man unter einer Institution auch eine rechtlich geformte Einrichtung, die dem Allgemeinwohl dient. So gehört beispielsweise

- die Ehe,
- das Privateigentum oder auch
- das Berufsbeamtentum

dazu. Damit verbunden ist die institutionelle Garantie, d.h. eine verfassungsrechtliche Garantie für den Bestand dieser Einrichtungen.

In der Soziologie wiederum wird der Begriff „Institution“ im Sinne einer gesellschaftlichen Einrichtung verwendet. Es kann sich dabei um

- ein soziales Gebilde
- eine soziale Organisation
- einen Komplex sozialer Prinzipien oder Regelungen

handeln. Diese sind als Träger der öffentlichen Ordnung anerkannt und weisen ihren Mitgliedern bestimmte Rollen, Rechte und Pflichten zu. Beispiele hierfür sind Ehe, Familie oder Beruf.
 
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Stichworte:
Institution, Einrichtung
 
 
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