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International Payment Instruction (IPI)
 
Die Wendung „International Payment Instruction“ (kurz: IPI) stammt aus dem Englischen und kann mit „Internationaler Zahlungsauftrag“ übersetzt werden. Hierbei handelt es sich um einen standardisierten Rechnungs- und Überweisungsbelegbeleg, der innerhalb der EWR-Staaten eingesetzt werden kann.
Der IPI wird vom Rechnungssteller, der seinen Sitz in der Regel in einem anderen Land als dem des Rechnungsempfängers hat (seit 2006 sind IPI auch für Zahlungen im in Inland zulässig), ausgestellt und mit den wichtigsten Daten bereits bedruckt:

- Name und IBAN (International Bank Account Number = internationale Kontonummer) des Begünstigten
- Verwendungszweck
- Währung
- Gebührenregelung (Entgelt zu Lasten Kontoinhaber oder Begünstigen, Entgeltteilung)


Bezüglich der Währung gibt es bei IPI keine Regelung, d.h. der Auftrag kann in jeder beliebigen Währung ausgestellt werden und wird von jedem Kreditinstitut akzeptiert. Auf Grund des lesegerätefähigen Bedruckens des Beleges hat man die Gewissheit, dass alle Daten vollständig und korrekt in den internationalen Zahlungsverkehr aufgenommen und über die entsprechenden Systeme weitergeleitet werden können.

IPI sind also für Geschäftsstunden sehr vorteilhaft, da sie schnell, standardisiert und kostengünstig abgewickelt werden können. Außerdem unterstützt der Zahlungsauftrag grenzüberschreitende Transaktionen und ermöglicht es so dem Händler, auch über die Landesgrenze hinaus Waren und Dienstleistungen anbieten zu können.
 
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Stichworte:
International Payment Instruction, IPI, internationaler Zahlungsauftrag, grenzüberschreitend
 
 
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