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Intragruppenforderung
 
Mit Intragruppenforderungen oder „Intra-Group-Exposures“ werden Kredite (Kreditrisiko-Standardansatz-Position; kurz KSA-Position) innerhalb von Instituten, Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen bezeichnet, die gemäß Kreditwesengesetz (KWG) von der Risikoberechnung (KSA-Risikogewichtung) freigestellt werden.
Um in die Risikogewichtung nicht mit einbezogen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• die Kredite sind nicht den Eigenmitteln des Schuldners zuzurechnen
• Schuldner der KSA-Position = übergeordnetes Unternehmen der Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe, nachgeordnetes Unternehmen der gleichen Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe, Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze der Finanzholding-Gruppe
• Gläubiger und Schuldner des Kredits müssen ihren Sitz in Deutschland haben
• Gläubiger und Schuldner müssen sowohl in die Vollkonsilidierung als auch in das Risikomanagement einbezogen werden
• es dürfen keine Hindernisse für die Rückzahlung der Verbindlichkeit bestehen

Auch Kredite zwischen Kreditinstituten, die denselben institutsbezogenen Sicherheitssystemen angehören, fallen unter diese Regelung und können so ein Risikogewicht von 0% erhalten, sofern sie die Voraussetzungen auch erfüllen.
 
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Stichworte:
Intragruppenforderung, Intragruppenforderungen, Intra-Verbundforderungen, KSA, KSA-Position
 
 
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