Um in die Risikogewichtung nicht mit einbezogen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• die Kredite sind nicht den Eigenmitteln des Schuldners zuzurechnen
• Schuldner der KSA-Position = übergeordnetes Unternehmen der Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe, nachgeordnetes Unternehmen der gleichen Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe, Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze der Finanzholding-Gruppe
• Gläubiger und Schuldner des Kredits müssen ihren Sitz in Deutschland haben
• Gläubiger und Schuldner müssen sowohl in die Vollkonsilidierung als auch in das Risikomanagement einbezogen werden
• es dürfen keine Hindernisse für die Rückzahlung der Verbindlichkeit bestehen
Auch
Kredite zwischen Kreditinstituten, die denselben institutsbezogenen Sicherheitssystemen angehören, fallen unter diese Regelung und können so ein Risikogewicht von 0% erhalten, sofern sie die Voraussetzungen auch erfüllen.