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Investitionsabzugsbetrag
 
Der Investitionsabzugsbetrag war früher bekannt als Ansparabschreibung und meint eine gewinnmindernde Rücklage von Unternehmen, die für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (neue oder gebrauchte) des Anlagevermögens gebildet werden kann, die erst noch beschafft bzw. hergestellt werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Demnach können Steuerpflichtige bis zu 40 Prozent der zukünftig anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Allerdings gibt das EStG Regelungen vor, wann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann:

1. Betrieb darf am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, folgende Werte nicht überschreiten:

-> bei Gewerbebetrieben oder der selbständigen Arbeit dienenden Betrieben maximales Betriebsvermögen von 235.000 Euro

-> bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft maximaler (Ersatz-)Wirtschaftswert von 125.000 Euro

-> bei o.g. Betrieben maximaler Gewinn von 100.000 Euro (ohne Berücksichtigung Abzugsbetrag)

2. Steuerpflichtiger beabsichtigt, …

… das begünstigte Wirtschaftsgut in den folgenden 3 Wirtschaftsjahren zu beschaffen

… das Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich (min. zu 90 Prozent) betrieblich nutzen, das auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Gutes folgt

3. Die Funktion des begünstigten Wirtschaftsgutes wird in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen benannt und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird angegeben

Unabhängig von diesen Punkten kann der Investitionsabzugsbetrag auch in Anspruch genommen werden, wenn dieser einen Verlust entstehen lässt oder erhöht.

Die Abzugsbeträge des aktuellen Wirtschaftsjahres und der drei vorangegangenen Jahre dürfen dabei 200.000 Euro nicht überschreiten. Sobald das Wirtschaftgut beschafft oder hergestellt wird. Ist der Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent gewinnerhöhend hinzuzurechnen.
 
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Stichworte:
Investitionsabzugsbetrag, Rücklagen, Wirtscahft, Unternehmen, Betriebsvermögen, Wirtschaft, Ansparabschreibung, Investition, Abzugsbetrag
 
 
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