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Investmentfonds, EU-richtlinienkonforme
 
Unter EU-richtlinienkonformen Investmentfonds, auch richtlinienkonforme Sondervermögen genannt, versteht man das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das den Ansprüchen der sogenannten OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) entspricht.
Die gesetzliche Grundlage ist das Investmentgesetz (InvG), in dem diese Regelungen in nationales Recht umgesetzt wurden. Beispielsweise dürfen die Sondervermögen ausschließlich aus den folgenden Vermögensgegenständen zusammengesetzt sein:

-> Wertpapiere, die …
… an einer an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR zugelassen sind
… in Form von Aktien dem Sondervermögen bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen
… die in Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermögen gehören, erworben werden
etc.

-> Geldmarktinstrumente, die …
… an einer an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR zugelassen sind
etc.

-> Bankguthaben, das …
… eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten haben

-> Investmentanteile anderer inländischer Sondervermögen
-> spezielle Arten von Derivaten
-> Sonstige Anlageinstrumente in max. 10 % des Sondervermögens


Genauere Regelungen findet man im InvG.
 
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Stichworte:
EU-richtlinienkonforme Investmentfonds, Richtlinienkonforme Sondervermögen, ORGAW
 
 
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