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Investmentgesetz
 
Das Investmentgesetz, kurz InvG, ist am 15. Dezember 2003 auf der Grundlage eines Diskussionsentwurfes des Bundesministeriums für Finanzen und des daraus entwickelten Investmentmodernisierungsgesetzes entstanden und trat am 01. Januar 2004 in Kraft. Es vereint das bis dahin gültige Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandinvestment-Gesetzes (AuslInvestmG).
Auslöser für diese Maßnahme waren die Änderungsrichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG zur OGAW-Richtlinie (OGAW = Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) der Europäischen Union (EU), die eine solche Reformierung der beiden Gesetze vorsah.

Mit der Einführung des Investmentgesetzes sollten grundsätzlich die nachstehenden Ziele verfolgt werden:

1. Modernisierung des Investmentwesens

2. Umsetzung der europäischen Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie

3. Verbesserung des Anlegerschutzes

4. Zusammenfassung steuerrechtlicher Regelungen in Anpassung an europäische Grundsätze für die Besteuerung von Investmentfonds:
-> Aufhebung der gesetzlichen Fondstypen
-> vereinfachter Verkaufsprospekt
-> Ausweitung der Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und des zulässigen Einsatzes von Derivaten
-> Regelungen bezüglich der Zulassung von Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken) sowie zu Investmentaktiengesellschaften mit variablem Kapital
-> steuerrechtliche Regelungen bezüglich der Besteuerung von Grundstücks-Sondervermögen
-> Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Investmentanteilen
-> Verzicht auf Besteuerung thesaurierter Gewinne aus Termingeschäften
-> Zusammenlegung von Inlandfonds sowie Abschaffung der steuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen

Das InvG ist ein geltendes Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ihm sind unter Anderen Regelungen enthalten zu …

… Kapitalanlagegesellschaften (Gründung, Geschäftsbetrieb etc.)
… Investmentfonds bzw. Publikums- Sondervermögen
… Investmentaktiengesellschaften
… Depotbanken (Bestellung, Aufgaben etc.)
… richtlinienkonforme Sondervermögen
… Immobilien-Sondervermögen
… gemischte Sondervermögen
… Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Sondervermögen bzw. AS-Fonds)
… Infrastruktur-Sondervermögen
… sonstige Sondervermögen
… Spezial-Sondervermögen
… Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken)
… ausländische Sondervermögen
 
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Stichworte:
Investmentgesetz, InvG, Investmentmodernisierungsgesetz, KAGG, Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, Auslandinvestment-Gesetzes, OGAW, OGAW-Richtlinie
 
 
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