Auslöser für diese Maßnahme waren die Änderungsrichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG zur OGAW-Richtlinie (OGAW = Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) der Europäischen Union (EU), die eine solche Reformierung der beiden Gesetze vorsah.
Mit der Einführung des Investmentgesetzes sollten grundsätzlich die nachstehenden Ziele verfolgt werden:
1. Modernisierung des Investmentwesens
2. Umsetzung der europäischen Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie
3. Verbesserung des Anlegerschutzes
4. Zusammenfassung steuerrechtlicher Regelungen in Anpassung an europäische Grundsätze für die Besteuerung von Investmentfonds:
-> Aufhebung der gesetzlichen
Fondstypen
-> vereinfachter Verkaufsprospekt
-> Ausweitung der Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und des zulässigen Einsatzes von Derivaten
-> Regelungen bezüglich der Zulassung von Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken) sowie zu Investmentaktiengesellschaften mit variablem Kapital
-> steuerrechtliche Regelungen bezüglich der Besteuerung von Grundstücks-Sondervermögen
-> Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Investmentanteilen
-> Verzicht auf Besteuerung thesaurierter Gewinne aus Termingeschäften
-> Zusammenlegung von Inlandfonds sowie Abschaffung der steuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen
Das InvG ist ein geltendes Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ihm sind unter Anderen Regelungen enthalten zu …
… Kapitalanlagegesellschaften (Gründung, Geschäftsbetrieb etc.)
… Investmentfonds bzw. Publikums- Sondervermögen
… Investmentaktiengesellschaften
… Depotbanken (Bestellung, Aufgaben etc.)
… richtlinienkonforme Sondervermögen
… Immobilien-Sondervermögen
… gemischte Sondervermögen
… Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Sondervermögen bzw. AS-Fonds)
… Infrastruktur-Sondervermögen
… sonstige Sondervermögen
… Spezial-Sondervermögen
… Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken)
… ausländische Sondervermögen