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Jahresabrechnung
 
Jede Eigentümergemeinschaft muss jährlich die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr erstellen. Diese Erstellung muss durch den Hausverwalter gemacht werden.
In einer Jahresabrechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Sämtliche Kostenarten und deren Verteilungsschlüssel sind in der Jahresabrechung aufzuzeigen. Ein Hausverwalter muss nun zwischen den umlagefähigen und den nicht umlagefähigen Kosten unterscheiden.

Auf die Eigentümer werden folgende Kosten umgelegt:

• Grundsteuer
• Heizkosten (bei Zentralheizung im Haus)
• Hausreinigung
• Müllkosten
• Wasserkosten
• Abwasserkosten
• Gartenpflege
• Hausmeister
• Schornsteinfeger
• Winterdienst
• Hausversicherungen
• Straßenreinigung

Als nicht umlagefähige Kosten werden folgende Kosten bezeichnet:

• Kontoführungsgebühren
• Verwalterentgelt
• Instandhaltungsrücklage
• Sonstige Kosten (für Anschaffung von Gartengeräten oder ähnlichem)

Nachdem die Kosten gegenüber gestellt wurden und nach dem Verteilungsschlüssel auf sämtliche Eigentümer umgelegt wurden, wird diese Abrechnung den Eigentümern ausgehändigt und ggf. werden Vorauszahlungen anhand der Verbräuche angepasst, um große Nachzahlungen im Folgejahr zu vermeiden.
 
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Stichworte:
Abrechnung, Wohnung, Immobilie, Grundstück, Finanzierung, Ratenkredit, Jahresabrechnung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung
 
 
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