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Jumbo-Pfandbrief
 
Jumbo-Pfandbriefe sind, wie normale Pfandbriefe, festverzinsliche Papiere mit einer Endfälligkeit und jährlich nachträglicher Zinszahlung. Hauptmerkmal ist ihr besonders hohes Emissionsvolumen, welches mindestens 1 Milliarde Euro beträgt.
Dieses Volumen ist allerdings für Erstemissionen nicht verbindlich. In diesem Fall kann es auch 750 Milliarden Euro betragen, sofern die Kapazität in den folgenden 180 Tagen auf das Mindestvolumen aufgestockt wird.

Bei Jumbo-Pfandbriefen müssen mindestens fünf Market-Maker (Börsenmakler) bestimmt werden, die für Ordervolumen von bis zu 15 Millionen Euro handelbare An- und Verkaufskurse (Geld- und Briefkurse) stellen. Außerdem darf der Emittent das Volumen nur um mindestens 125 Millionen Euro erhöhen.

Jumbo-Pfandbriefe müssen spätestens 30 Tage nach der Begebung einem organisierten Markt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden.

Eine Unterart sind die Globalpfandbriefe, welche wegen ihrer speziellen Ausstattung auch von internationalen Investoren erworben werden können.

Die rechtliche Grundlage für die Jumbo-Pfandbriefe sind die Mindeststandards für Jumbo Pfandbriefe des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (VDP).
 
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Stichworte:
Jumbo-Pfandbrief, Jumbo-Pfandbriefe, Jumbo, Pfandbrief, Jumbopfandbrief
 
 
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