Das Hauptmerkmal junger Aktien ist, dass sie im laufenden Geschäftsjahr noch nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt sind. Sobald der erste Dividendentermin, d.h. die erste Ausschüttung, vergangen ist, werden sie den alten Aktien (die Aktien, die bereits in Umlauf waren) gleichgestellt. Ab diesem Zeitpunkt gehören sie zu diesen Aktien und sind voll dividendenberechtigt.
Sollten in einem Geschäftsjahr zwei Kapitalerhöhungen statt finden, kann es zur Ausgabe
„jüngster Aktien“ kommen.