Der Geschäftsbetrieb einer KAG ist auf die
Verwaltung inländischer Investment- bzw. Sondervermögen konzentriert. Diese Aufgabe wird ergänzt durch Tätigkeiten in den Bereichen Kapitaldienstleistung, Anlageberatung etc. KAGs sind aber grundsätzlich spezialisiert auf die Ausgabe von Anteilscheinen, wodurch die Anleger einen Anteil nach Bruchteilen am Sondervermögen der Gesellschaft erhalten.
Rechtsformen, in denen eine Kapitalanlagegesellschaft in der Regel vorkommt, sind …
… Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
… Aktiengesellschaft (AG)
Beaufsichtigt werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gleichzeitig auch die Genehmigung zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes als KAG erteilt. Des Weiteren müssen für eine Gründung einer Investmentgesellschaft unter Anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Anfangskapital mindestens 300.000,00 €
- maximales Anfangskapital + Eigenmittel = 10 Mio. €
- Schaffung eines angemessenen Risikomanagements
- geeignete Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter
etc.
Laut InvG ist die KAG verpflichtet, einige Aufgaben und Geschäftsbereiche an ein externes Institut, die sogenannte
Depotbank, zu übertragen. Dazu zählen beispielsweise die Folgenden:
- Verwahrung der Sondervermögen in Form eines
Treuhandkontos (Sperrkontos)
- Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine
- Durchführung von Ertragsausschüttungen
etc.
Beispiele für KAGs:
- Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH
- Union Investment Real Estate AG
- Deka Immobilien Investment GmbH
- BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbH