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KAG
 
KAG ist die Abkürzung für Kapitalanlagegesellschaft (auch Fonds- oder Investmentgesellschaft genannt). Diese gehört zu den Spezialkreditinstituten des deutschen Bankensystems und unterliegt rein rechtlich dem Investmentgesetz (InvG).
Der Geschäftsbetrieb einer KAG ist auf die Verwaltung inländischer Investment- bzw. Sondervermögen konzentriert. Diese Aufgabe wird ergänzt durch Tätigkeiten in den Bereichen Kapitaldienstleistung, Anlageberatung etc. KAGs sind aber grundsätzlich spezialisiert auf die Ausgabe von Anteilscheinen, wodurch die Anleger einen Anteil nach Bruchteilen am Sondervermögen der Gesellschaft erhalten.

Rechtsformen, in denen eine Kapitalanlagegesellschaft in der Regel vorkommt, sind …

… Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
Aktiengesellschaft (AG)


Beaufsichtigt werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gleichzeitig auch die Genehmigung zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes als KAG erteilt. Des Weiteren müssen für eine Gründung einer Investmentgesellschaft unter Anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

- Anfangskapital mindestens 300.000,00 €
- maximales Anfangskapital + Eigenmittel = 10 Mio. €
- Schaffung eines angemessenen Risikomanagements
- geeignete Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter
etc.


Laut InvG ist die KAG verpflichtet, einige Aufgaben und Geschäftsbereiche an ein externes Institut, die sogenannte Depotbank, zu übertragen. Dazu zählen beispielsweise die Folgenden:

- Verwahrung der Sondervermögen in Form eines Treuhandkontos (Sperrkontos)
- Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine
- Durchführung von Ertragsausschüttungen
etc.

Beispiele für KAGs:
- Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH
- Union Investment Real Estate AG
- Deka Immobilien Investment GmbH
- BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbH
 
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Stichworte:
KAG, Kapitalanlagengesellschaft, Investmentgesellschaft, Fondsgesellschaft, InvG, Sondervermögen, Depotbank
 
 
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