Das KAGG selbst trat bereits am 18. April 1957 in Kraft und
stellte seither die Rechtsverhältnisse der Kapitalanlagegesellschaft auf eine gesetzliche Grundlage. Zu dem regelte es auch die Vorgehensweisen hinsichtlich der bei der Gesellschaft gebildeten Kapitalanlagevermögen der Kunden. Dabei diente es vorrangig dem Anlegerschutz und sollte die Geldanlage in Anteilen an Kapitalvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft fördern.
Die Regelungen wurden in das Investmentgesetz übernommen und durch zusätzliche Richtlinien ergänzt. Dabei wurde vor Allem darauf geachtet, dass die Änderungsrichtlinien zur
OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt wurden. OGAW meint in diesem Zusammenhang „
Organismus für
gemeinsame
Anlagen in
Wertpapieren“ und definiert eine Richtlinie hinsichtlich
Fonds und die Verwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften).