Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Kostenloses Girokonto
Gebührenfreie und zinsstarke
Girokonten online beantragen
www.deutschland-girokonto.de
   
  Günstiger Ratenkredit
Sofortkredit ab 4,3 % Zinsen
zur freien Verwendung
www.deutschland-kredit.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
KAGG
 
KAGG ist die Abkürzung für das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, dass durch die Zusammenfassung mit dem Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) auf der Grundlage des Investmentmodernisierungsgesetzes zum heute gültigen Investmentgesetz (InvG) wurde. Folglich ist das KAGG seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr gültig, da zu diesem Zeitpunkt das InvG in Kraft trat.
Das KAGG selbst trat bereits am 18. April 1957 in Kraft und stellte seither die Rechtsverhältnisse der Kapitalanlagegesellschaft auf eine gesetzliche Grundlage. Zu dem regelte es auch die Vorgehensweisen hinsichtlich der bei der Gesellschaft gebildeten Kapitalanlagevermögen der Kunden. Dabei diente es vorrangig dem Anlegerschutz und sollte die Geldanlage in Anteilen an Kapitalvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft fördern.

Die Regelungen wurden in das Investmentgesetz übernommen und durch zusätzliche Richtlinien ergänzt. Dabei wurde vor Allem darauf geachtet, dass die Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt wurden. OGAW meint in diesem Zusammenhang „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ und definiert eine Richtlinie hinsichtlich Fonds und die Verwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften).
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
KAGG, Gesetz über Kapitalanlagengeseschaften, InvG, Investmentgesetz, Investmentmodernisierungsgesetz, OGAW
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten