Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kammerbeitrag
 
Unternehmen müssen in Deutschland einen Kammerbeitrag an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. an die Handwerkskammer (HK) zahlen. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend, d.h. eine Wahlfreiheit besteht nicht.
Die Kammern erhalten automatisch eine Mitteilung über jede Gewerbeanmeldung und schreiben anschließend die Unternehmen an. In dem Brief bitten sie um eine Schätzung der ersten Umsätze und Gewinne, um an Hand dieser Angaben den Kammerbeitrag berechnen zu können. In den Folgejahren bezieht die Kammer ihre Informationen dann direkt vom Finanzamt. Die Höhe des Kammerbeitrags wächst mit steigendem Gewinn.

In Deutschland existieren 80 regionale Industrie- und Handelskammern und ihre Geschichte geht bis ins Mittelalter zurück. Seinerzeit organisierten sich in der Kammer vor allem Kaufleute. Das Ziel besteht darin, die Interessen zu bündeln und sie gemeinsam effektiver durchzusetzen. Heute besteht die Aufgabe der Kammern in der Interessenvertretung für die Firmen gegenüber den Kommunen, der Regierung und sonstigen öffentlichen Stellen.

Der Kammerbeitrag soll außerdem zur Finanzierung zahlreicher weiterer Tätigkeiten dienen. Dazu zählen ...

... die Beratung der Mitgliedsunternehmen,
... die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
... die Erstellung von Gutachten und

Einiges mehr.

Kritisiert wird vielfach die Tatsache, dass jede Firma gezwungenermaßen Mitglied einer Kammer werden muss. Politische Vorstöße zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft sind allerdings bislang gescheitert. Kritik gibt es außerdem daran, dass der Kammerbeitrag in einigen Regionen Deutschland sechs Mal höher liegt als in anderen Gebieten, woraus sich eine Wettbewerbsverzerrung ergebe.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kammerbeitrag, IHK, Industrie- und Handelskammer, Handerwerkskammer, HK, Mitglied, Unternehmen, Beitrag
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten