Die Bestimmungen lehnen sich an die
Basel-II-Vorschriften an, mit denen Banken zur Absicherung von
Krediten mit Eigenmitteln in ausreichender Höhe verpflichtet werden. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die EU-Kommission mit Solvency II für die Versicherungswirtschaft, auch wenn hier weniger einzelne Versicherungsunternehmen als vielmehr die Branche insgesamt im Mittelpunkt steht.
Die EU will insbesondere erreichen, dass das verfügbare Kapital zu jedem Zeitpunkt zur Abdeckung großer Schäden ausreicht. Aus diesem Grund wird ein Minimumsolvenzkapital definiert, wobei Eigenmittel wie bei den Banken besonders behandelt werden.