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Kapital-Lebensversicherung
 
Die Kapital-Lebensversicherung (KLV) ist nicht zu verwechseln mit der kapitalbildenden Lebensversicherung, kann aber ineinander übergreifen. Mit Kapital-Lebensversicherung meint man einen Versicherungsvertrag, der bei Eintritt des Versicherungsfalles die Zahlung eines einzigen großen Kapitalbetrages vorsieht. Hier wird also nicht vereinbart, dass man sich das Kapital beispielsweise wie bei einer Rentenversicherung monatlich auszahlen lassen kann.
Hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes können zwei Varianten gewählt werden. Zum Einen kann man vereinbaren dass die Versicherungsleistung (Kapitalbetrag) zu einem fixen Termin ausgezahlt wird. Dabei ist es irrelevant, ob die versicherte Person noch lebt oder nicht. Demnach ist sowohl das Erleben eines bestimmten Versicherungsfalles als auch der Tod der versicherten Person abgesichert (gemischte Kapital-Lebensversicherung).

Eine weitere Option hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes ist die Vereinbarung des Eintritts eines bestimmten Ereignisses, bei dem der Termin bereits im Voraus genau bestimmbar ist (z.B. Hochzeit etc.).

Grundsätzlich ist es aber bei Kapital-Lebensversicherungen so, dass ein Sparplan vertraglich vereinbart wird, bei dem Beiträge eingezahlt, angesammelt und verzinst werden. Daraus ergeben sich einige Vorteile im Zusammenhang mit Kapital-Lebensversicherungen:

- Spardisziplin wird gefördert
- bequeme und sichere Form der Geldanlage
- für Selbständige und Beamte teilweise Steuervorteile (Beträge als Sonderausgaben absetzbar)
- Sparmöglichkeit und Hinterbliebenenschutz aus einer Hand
- kann bis zur Höhe des Rückkaufwertes beliehen werden
etc.

 
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Stichworte:
Lebensversicherung, Altersvorsorge, Vermögen, Geldanlage, Zinsen, Konto
 
 
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