Grob zusammengefasst passt diese Richtlinie die Eigenmittelunterlegunsanforderungen der Institute vor Allem für die Übernahme von ...
... Marktrisiken,
... Vorleistungsrisiken,
... Abwicklungsrisiken und
... Großkreditrisiken
an. Diese können speziell bei der Abwicklung und Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten wie Wertpapieren, Derivaten etc. entstehen. Des Weiteren befasst sich die Richtlinie mit
-> den Regelungen zum angemessenen Anfangskapital von Wertpapierfirmen,
-> entsprechenden Bewertungsregelungen zu gewissen Meldezwecken,
-> Meldepflichten
etc.
Die Kapitaladäquanzrichtlinie wurde mit
der 6. KWG-Novelle (Phase zur umfassenden Überarbeitung des
Kreditwesengesetzes im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeit von
Kreditinstituten) im März 1993 veröffentlicht.