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Kapitaladäquanzrichtlinie
 
Die Kapitaladäquanzrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Bankenaufsicht. Sie bezieht sich vor Allem auf die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten und vereinheitlicht damit die Beaufsichtigung dieser Institute.
Grob zusammengefasst passt diese Richtlinie die Eigenmittelunterlegunsanforderungen der Institute vor Allem für die Übernahme von ...

... Marktrisiken,
... Vorleistungsrisiken,
... Abwicklungsrisiken und
... Großkreditrisiken

an. Diese können speziell bei der Abwicklung und Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten wie Wertpapieren, Derivaten etc. entstehen. Des Weiteren befasst sich die Richtlinie mit

-> den Regelungen zum angemessenen Anfangskapital von Wertpapierfirmen,
-> entsprechenden Bewertungsregelungen zu gewissen Meldezwecken,
-> Meldepflichten

etc.

Die Kapitaladäquanzrichtlinie wurde mit der 6. KWG-Novelle (Phase zur umfassenden Überarbeitung des Kreditwesengesetzes im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten) im März 1993 veröffentlicht.
 
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Stichworte:
Kapitaladäquanzrichtlinie, Kapitaladäquanz-Richtlinie, Eigenmittel, Eigenkapital, KWG, KWG-Novelle, Eigenkapital, EU, Richtlinie, Harmonisierung, Bankenaufsicht
 
 
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