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Kapitalanlage-Mustervertrag
 
Der Kapitalanlage-Mustervertrag dient dem Schutz privater Anleger, die Geld zum Beispiel in einen Investmentfonds einzahlen wollen. Der Mustervertrag geht zurück auf eine Initiative der Finanzdienstleistungsaufsicht und beinhaltet alle Informationen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Der Anleger kann beim Abschluss des Kapitalanlage-Mustervertrags also darauf vertrauen, ein Höchstmaß an relevanten Informationen zu erhalten. Vor überraschenden und für den Kunden nachteiligen Klauseln ist der private Investor in diesem Fall also weitgehend geschützt.

Mit dem Kapitalanlage-Mustervertrag soll die Attraktivität der privaten Geldanlage gesteigert werden. Die Ängste privater Marktteilnehmer vor Verlusten durch unverhältnismäßig risikoreiche Geschäfte und vor versteckten Kosten sollen abgebaut werden, um die Zahl der Aktionäre und Fondsbesitzer zu vergrößern. Dieses Ziel hat auch eine politische Dimension, weil die private Vorsorge über Investitionen am Kapitalmarkt als Ergänzung zur staatlichen Rente immer wichtiger wird. Breite Bevölkerungsschichten sind aber nur dann für Investitionen an der Börse zu begeistern, wenn sie sich über die Angebote der Fondsgesellschaften umfassend informieren können und das Risiko einer Geldanlage in bestimmten Fonds einschätzen können. Außerdem sind umfassende Angaben über die gesetzlichen Rechte der privaten Anleger erforderlich. Diesen Ansprüchen können etwa Fondsgesellschaften durch den Einsatz des Kapitalanlage-Mustervertrags genügen.
 
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Stichworte:
Kapitalanlage-Mustervertrag, Kapitalanlage, Vertrag, Finanzaufsicht
 
 
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