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Kapitaldienst
 
Unter dem Begriff „Kapitaldienst“ vereinen sich alle finanziellen Belastungen, die ein Kreditnehmer im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme hat. Folglich gehören in diesen Bereich alle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren etc., die Zinsen und gegebenenfalls auch die Tilgung.
Bereits vor der eigentlichen Kreditaufnahme findet man die Bezeichnung in Form einer Kapitaldienstberechnung. Darunter ist die Gegenüberstellung der privaten üblicherweise monatlichen Einnahmen und Ausgaben, also die sogenannte Haushaltsrechnung (auch Einnahmen- Ausgaben-Rechnung), zu verstehen.

Grundsätzlich ist es aber bei jedem Darlehensantrag von großer Bedeutung, die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers, d.h. die Tragbarkeit der Belastungen, zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Kreditsicherheiten heranzuziehen. Durch die Kapitaldienstfähigkeit belegt der Kreditnehmer also, dass er in der Lage ist, aus seinen laufenden Einnahmen die monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen zu begleichen. Nur wenn der Kreditnehmer in der Lage ist, den geforderten Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine Kreditvergabe in Frage. Die Bank überprüft die Kapitaldienstfähigkeit eines Antragstellers anhand verschiedener Kriterien. Dazu gehören das momentan bestehende Beschäftigungsverhältnis, dass freiverfügbare Einkommen des Antragstellers und die allgemeinen Einnahmen und Ausgaben. Die Kapitaldienstfähigkeit ist für einen Kreditgeber ein wichtiger Bestandteil bei der Überprüfung, bevor ein Kredit bewilligt wird.

Um einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit vorzubeugen, sollte der Kapitaldienst nie die Kapitaldienstgrenze überschreiten, denn sonst ist es möglich, dass nur durch den Abbau des Vermögens oder durch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital die Zins- und Tilgungsleistungen bezahlt werden können.
 
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Stichworte:
Kapitaldienst, Tilgung, Zinsen, Kredit, Kreditnehmer, Kapitaldienstrechnung, Kapitaldienstfähigkeit
 
 
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