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Kapitalverkehrskontrolle
 
Im Kern versteht man unter dem Begriff „Kapitalverkehrskontrolle“ gezielte Maßnahmen, die beispielsweise spekulatives Kapital aus einem Land heraus halten sollen oder deren Ziel in der langfristigen Stabilisierung des Kapitalverkehrs besteht.
Die Bedeutung der internationalen Kapitalverkehrskontrolle hat seit den 1980er Jahren abgenommen und die Kapitalbewegungen wurden seither liberalisiert. In früheren Jahrzehnten hingegen war die Kapitalverkehrskontrolle ein wichtiges finanzpolitisches Instrument zur Regulierung und Kontrolle der Kapitalströme.

Seitdem kurz nach dem 2. Weltkrieg am 22. Juli 1944 das sogenannte Bretton-Woods-Abkommen in Kraft trat, verlor die Kapitalverkehrskontrolle mehr und mehr an Bedeutung, weil die meisten Staaten die bis dahin geltenden Beschränkungen Stück für Stück aufhoben. An die Stelle der bisherigen Kontrolle sollten Marktmechanismen treten. Man ging davon aus, dass sich das Kapital selbständig seinen Weg zu besonders attraktiven Märkten suchen werde. Voraussetzung dafür war ein weitgehend freier Kapitalverkehr.

Zwar ergaben sich nach Ansicht vieler Ökonomen durch den Wegfall der Kapitalverkehrskontrolle insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer bessere Möglichkeiten der Refinanzierung. Doch wurden rasch auch einige Schattenseiten deutlich: So etwa die hohe Volatilität kurzfristig angelegter Finanzmittel. Immer wieder kam es zu gezielten Attacken auf einzelne Währungen durch Kapitalabflüsse in großem Umfang, die mit einer Kapitalverkehrskontrolle nicht möglich gewesen wären. Die Folge waren nicht selten tiefgreifende Währungskrisen in den betroffenen Staaten.
 
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Stichworte:
Kapitalverkehrskontrolle, Kapitalverkehr, Kontrolle, Kapitalströme, Zahlungsverkehr, Bretton-Woods
 
 
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