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Kassenanweisung
 
Die Kassenanweisung war früher eine gebräuchliche Bezeichnung für die von staatlicher Seite ausgegebenen Banknoten auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands.
Sie wurden 1874 von den Reichskassenscheinen abgelöst, die zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel waren, jedoch bis zum Ersten Weltkrieg problemlos in Reichsmark umgetauscht werden konnten. Erst im Zuge der großen Inflation in den 1920er Jahren büßten auch die Reichskassenscheine ihren Wert ein.

Die bis 1874 geltenden Kassenanweisungen wurden auf Taler oder Gulden ausgestellt und waren in zahlreichen Stückelungen verfügbar. Es gab sie als

1, 2, 4, 5, 8, 10, 20, 25, 35, 50, 70, 100, 250 und 500 Gulden bzw. Taler.


Da damals noch keine Zentralbank existierte, wurden die Kassenanweisungen jeweils von aktienrechtlich organisierten Banken herausgegeben. Das konnten entweder …

… vollständig private Banken wie die Sächsische Bank zu Dresden,
… komplette staatliche kontrollierte Institute wie die später zur Reichsbank gewordene Preußische Bank oder
… Geldhäuser mit gemischten Eigentümerstrukturen

sein. Bei dieser dritten Gruppe von Banken war zumeist der Staat der Mehrheitsaktionär.

Die Kassenanweisungen wurden verzinst und konnten zudem jederzeit in Kurantmünzen umgetauscht werden. Deren Wert ergab sich aus den Kosten für das Metall, aus dem sie geprägt wurde.
 
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Stichworte:
Kassenanweisung. Kassenanweisungen, Kassenschein, Kurantmünze, Reichskassenscheine
 
 
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