Der Bestand ergibt sich also aus dem Anfangsbestand an Bargeld zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung am Morgen und den bis zum Geschäftsschluss am Abend hinzu gekommenen Einnahmen (Einzahlungen) bzw. abgezogenen Ausgaben (Auszahlungen). Auch das Geld in der Sortenkasse sowie der Portokasse ist zu berücksichtigen. Um den genauen Betrag zu erfassen, ist es wichtig, alle Geschäftsvorfälle des Tages zu aufzunehmen.
Bilanziell wird der Kassenbestand
auf der Aktivseite üblicherweise als erste Position aufgeführt. Demzufolge
gehört er zu den liquiden Mitteln, speziell dem Anlagevermögen, eines Unternehmens.
Wird der Begriff des Kassenbestands weiter gefasst, so versteht man darunter jene Finanzmittel, die kurzfristig verfügbar sind. Diese müssen nicht tatsächlich als Bargeld beispielsweise in den Räumen eines Unternehmens verfügbar sein. In den so definierten Kassenbestand fließt das Geld auch dann ein, wenn es etwa als Tagesgeld verzinslich auf einem Konto angelegt oder anderweitig mit täglicher Verfügbarkeit investiert ist.
Versteht man den Begriff des Kassenbestandes in einem noch weiteren Rahmen, so kann man zusätzlich auch solche Finanzmittel berücksichtigen, die in
Aktien oder
Fonds investiert sind, für die es keine Haltefristen zu beachten gilt. Die Zugehörigkeit solcher Wertpapiere zum Kassenbestand ergibt sich dann aus der Tatsache, dass sie börsentäglich verkauft, also unmittelbar kapitalisiert werden können.