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Kategorie-2-Sicherheit
 
Als Kategorie-2-Sicherheit, oder eher Tier-2-Position, bezeichnet die Europäische Zentralbank (EZB) solche marktfähigen oder nicht marktfähigen Sicherheiten für Kredite, die den Kriterien des Euroraums nicht vollständig genügen.
Diese Zulassungskriterien werden von den jeweiligen nationalen Zentralbanken selbst festgelegt, sind aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EZB zu betrachten.

Die so bezeichneten Sicherheiten erfüllen lediglich die Ansprüche einzelner Mitgliedsländer, wurden jedoch von der EZB nicht als notenbankfähige Sicherheiten akzeptiert.
 
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Stichworte:
Kategorie-2-Sicherheit, Tier-2, Sicherheit, marktfähige Sicherheiten, Kredit, EZB
 
 
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