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Kaufposition
 
Unter einer Kaufposition versteht man einen Marktteilnehmer, der die Seite des Käufers einnimmt und ein Recht, eine Ware oder Dienstleistung üblicherweise gegen Entgelt erwirbt.
Durch das vollständige Bezahlen eines vereinbarten Kaufpreises wird der Erwerber rechtlicher Inhaber und Eigentümer. Teilweise ist es möglich, dass der Vertragsgegenstand schon vor der Zahlung übergeben wird, sodass der Erwerber bereits unmittelbarer Besitzer, aber noch nicht Eigentümer, ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung den Vertragsgegenstand oder eine vergleichbare Sache zurück zu verlangen (Eigentumsvorbehalt). Rechtlich geregelt ist diese Vorgehensweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Im Finanzwesen findet man ebenfalls Kaufpositionen. So zählt ein jeder hinzu, der mit Hilfe seines Kapitals ein Finanzinstrument erwirbt. Im Optionsgeschäft spricht man dabei von einer Long-Position, da stets der Käufer einer Option entscheidet, ob und wann er diese ausübt. Der Verkäufer (Short-Position) kann nur abwarten.
 
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Stichworte:
Kaufposition, Käufer, Kauf, Erwerber, erwerben, Long, Short, Long-Position, Option, Optionsgeschäft
 
 
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