Laut § 433 Abs.2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die
Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe der Ware die Hauptpflichten bei einem Kaufvertrag. Die Höhe des Kaufpreises sowie eventuelle Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen des Kaufvertrages.
Im Handel spricht man vom
Netto- oder Bruttopreis, je nachdem, ob im Preis die
Mehrwertsteuer bereits enthalten ist oder nicht.
Aus wirtschaftlicher Sicht stellt der Preis das
Austauschverhältnis zwischen Gütern dar. Ein Gut kann dabei sowohl eine Ware oder eine Dienstleistung als auch eine Forderung sein.
Der Preis für eine Ware setzt sich zusammen aus den Kosten für die Herstellung (in der Regel Kosten für Rohstoffe, Energie, Arbeitslohn, Marketing, Logistik und Lagerung etc.) und dem Gewinn. Die Kosten müssen durch den Preis mindestens abgedeckt sein, damit ein Unternehmen keinen Verlust macht. Die Höhe des möglichen Gewinns hängt davon ab, wie begehrt die Ware auf dem Markt ist.