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| Kauftag |
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Der Kauftag ist jener Zeitpunkt, an dem das Erfüllungsgeschäft des Vertrages statt findet und somit das Verpflichtungsgeschäft erlischt, d.h. die Vertragspartner erfüllen die jeweils eingegangenen Verpflichtungen. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Der Kauftag ist also das Datum, zu dem der Käufer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nachkommt und zu dem der Verkäufer den vereinbarten Kaufgegenstand zu liefert bzw. herausgibt.
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Stichworte:
Kauftag, Kauf, Kaufvertrag, Tag, Datum, Erfüllungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft |
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