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Kavalleriegeld
 
Das Kavalleriegeld gehörte zu den Abgaben, die im 18. Jahrhundert von der Landbevölkerung in Preußen gezahlt werden mussten. Es wurde vom Staat als Steuer erhoben und diente formal der Finanzierung der Kavallerie, also der berittenen Einheiten der Armee.
Das Kavalleriegeld war ab dem Jahre 1717 als Geldleistung zu erbringen, während die Bevölkerung zuvor zu Naturalleistungen verpflichtet gewesen war. Dazu zählte insbesondere die Abgabe landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Feldfrüchte oder Getreide. Auch Tiere konnten Teil der Naturalleistungen für die Kavallerie sein.

Die Kavallerie wurde 1717 aber in die preußischen Städte verlegt, nachdem sie zuvor stets auf dem Land stationiert gewesen war. Fortan war es praktischer, die Abgaben für die Unterhaltung der Armee von der Bevölkerung auf dem Land nicht mehr in Naturalien, sondern als Geldleistung einzufordern. Diesem Zweck diente das Kavalleriegeld. Da die Grundbesitzer deutlich höhere Zahlungen leisten mussten als Bürger ohne Eigentum an Grund und Boden, wird das Kavalleriegeld als ein Vorläufer der heute üblichen Grundsteuer angesehen. Im 18. Jahrhundert konnten Grundbesitzer das gezahlte Kavalleriegeld bei der Bemessung ihrer Grundbesitzsteuer anrechnen lassen.
 
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Stichworte:
Kavalleriegeld, Kavallerie, Abgabe, Steuer, Armee
 
 
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