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Kleinanleger
 
Als Kleinanleger, auch Privatanleger genannt, gelten an der Börse Einzelpersonen, die nicht professionell mit Wertpapieren handeln und folglich auch kein ausgereiftes Finanzwissen vorweisen können.
Da von den Kleinanlegern nicht dasselbe Fachwissen erwartet werden kann wie von den Akteuren, die berufsmäßig am Finanzmarkt engagiert sind, werden die privaten Anleger durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften besonders geschützt.

Banken, Börsenmakler und andere Akteure am Finanzmarkt müssen umfangreiche Informationspflichten beachten. So haben zum Beispiel Bankberater, aber auch Vertriebsorganisationen, die Pflicht, Kleinanleger bei der Präsentation von Investitionsmöglichkeiten stets auch über die speziellen Risiken der jeweiligen Anlage zu informieren.

Um die Einhaltung der Informationspflicht nachweisen zu können, müssen sich die Banken und Finanzvertriebe die Aufklärung direkt vom Kunden schriftlich bestätigen lassen. Entsprechende Klauseln finden sich zumeist in standardisierter Form auf den Auftragsformularen. Auch Verkaufsprospekte, die dem privaten Anleger immer vor dem Vertragsabschluss vorliegen müssen, müssen zwingend auf die Gefahren hinweisen. Unterbleibt die umfassende und vorschriftsmäßige Unterrichtung, kann der Kleinanleger Schadenersatz verlangen, wenn das investierte Kapital tatsächlich vernichtet wird.
 
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Stichworte:
Kleinanleger, Anleger, Privatanleger, private Anleger
 
 
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